Verkehrshaftung bzw. Frachtführerversicherung
Eine Frachtführerversicherung versichert dieses Risiko für Ihr Unternehmen.
Dabei sind alle Mitarbeiter Ihres Betriebes mitversichert.
Unberechtigte oder überzogene Forderungen werden von der Versicherung abgewehrt. Berechtigte Ansprüche werden im Versicherungsfall bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme erstattet.
Frachtführer haften generell nicht für Schäden aus "höherer Gewalt".
Folgende Schadensfälle sind versichert:
- Beschädigungen, die am transportierten Gut entstehen (Güterschäden)
- Vermögensschäden, die durch Fehlverhalten oder verspätete Zulieferung an den Zielort entstehen
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