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Berufsunfähigkeitsversicherung | 20.01.12
 

Verjüngung erlaubt!

Wer bis Ende Januar eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, kann möglicherweise Geld sparen. Manche Anbieter gestatten eine Rückdatierung des Vertrages auf den Dezember 2011 – So wird der Kunde auf dem Papier jünger.



Fast jeder vierte Deutsche muss wegen Krankheit oder Unfall seinen Beruf vor dem Erreichen des Rentenalters aufgeben. Wer beabsichtigt in naher Zukunft mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorzusorgen, kann bei einem baldigen Abschluss Geld sparen. Darauf macht ein großer Versicherungsanbieter in einer aktuellen Pressemitteilung aufmerksam.

Der Grund: Die Höhe des Versicherungsbeitrags ist bei vielen Versicherern abhängig vom Geburtsjahr des Versicherungsnehmers. Manche Anbieter geben ihren Kunden bis Ende Januar noch die Möglichkeit, den Vertrag auf den 1. Dezember 2011 zurückzudatieren. So wird der Versicherte auf dem Papier ein Jahr jünger gemacht – und der Beitrag sinkt!

Als Rechenbeispiel nennt die Versicherung einen Bürokaufmann, Jahrgang 1981, der einen Berufsunfähigkeitsschutz mit einer monatlichen Rente von 1.500 Euro abschließt. Er spart innerhalb des Beispieltarifes bei einer Rückdatierung jährlich 77,28 Euro. Wer seinen Vertrag über 36 Jahre laufen lässt, würde insgesamt einen Betrag von 2.782,08 Euro sparen!

Zu einem überhasteten Abschluss sollten sich Kunden dennoch nicht treiben lassen. Laut einer Studie der „Stiftung Warentest“ von Juni 2011 gibt es selbst bei den günstigeren Tarifen Preisunterschiede von bis zu 1000 Euro pro Jahr. Außerdem ist es wichtig, sich intensiv mit den Vertragswerk einer Berufsunfähigkeitsversicherung auseinanderzusetzen – Denn auch bei den zugesicherten Leistungen weisen die Anbieter große Unterschiede auf. Ein Versicherungsvermittler kann mit seiner Beratung helfen, den passenden Tarif zu finden.

 

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